Autobahnvignette Schweiz · Infoportal
Swiss Vignette Information
🔎 Klarheit zu Preis, Gültigkeit und Pflichten für die Schweizer Autobahnvignette (CHF 40, rund 14 Monate gültig).
Erläuterungen für Sticker- und E-Vignette, Fahrzeugkategorien bis 3.5 t und offizielle Kaufhinweise.
Preis
CHF 40
Gültigkeit
01.12 bis 31.01 (+1 Jahr)
Pflicht
Für Motorfahrzeuge & Anhänger ≤ 3.5 t (nicht LSVA-pflichtig)
Formate
Sticker & E-Vignette (gleichwertig)
Kurzüberblick
Preis
CHF 40
Offizieller Tarif (BAZG)
Gültigkeit
ca. 14 Monate
01.12 vor / 31.01 nach Jahr
Formate
Sticker & E-Vignette
Gleichwertig
Pflicht
Fahrzeuge & Anhänger ≤ 3.5 t
Nicht LSVA-pflichtig
Sticker & E-Vignette
Die Schweizer Autobahnvignette existiert als Klebevignette und als E-Vignette. Beide Produkte haben denselben Preis (CHF 40) und sind rechtlich gleichwertig. Die E-Vignette wird beim Kauf auf das Kontrollschild registriert und ist sofort gültig.
- • Gleiches System, gleiche Gültigkeit (01.12 – 31.01).
- • Klebevignette: sichtbar an Scheibe; E-Vignette: Nummernschild-gebunden.
- • Offizieller E-Kauf: Via Portal www.e-vignette.ch (BAZG/FOCBS).
🔐 Betrugshinweis
BAZG warnt vor zunehmenden Falschportalen. Kaufen Sie E-Vignetten nur über offizielle Kanäle und prüfen Sie URL und Zahlungsablauf.
Preis & Gültigkeit
Preis
CHF 40
Einheitlicher Tarif für Sticker und E-Vignette.
Start
Ab 01.12 Vorjahr
Früherer Kauf ermöglicht durchgehende Nutzung.
Ende
Bis 31.01 Folgejahr
Praktisch rund 14 Monate Gültigkeit.
Wer braucht die Vignette?
Pflichtig sind Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3.5 t, die nicht der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen. Trailer sind ausdrücklich erwähnt, daher kann für Zugfahrzeug und Anhänger je eine Vignette nötig sein.
- • Pkw, Lieferwagen bis 3.5 t.
- • Leichte Anhänger, Wohnwagen (gewichtsspezifisch prüfen).
- • Fahrzeuge über 3.5 t: LSVA-Regime, nicht Vignette.
🚦 Strecken
Die Vignette gilt für gebührenpflichtige Nationalstraßen/Autobahnen. Regionale Ausnahmen oder Mauttunnels mit separaten Gebühren bleiben unberührt.
Kauf & Kanäle
Offizieller Erwerb über das Via Portal (E-Vignette) oder physisch an Grenzstellen, Postfilialen, Tankstellen und ausgewählten Verkaufsstellen.
E-Vignette
www.e-vignette.ch (BAZG). Gültig ab Kaufzeitpunkt, fahrzeugbezogen.
Sticker
Anbringen innen an der Frontscheibe, an der vorgegebenen Stelle, nicht übertragbar.
Warnung vor Falschportalen
BAZG meldet zunehmende Betrugsfälle. URL, Impressum und Gebühren transparent prüfen.
Praktische Reisetipps
Früh kaufen
Vor Feiertagen oder Wochenenden frühzeitig erwerben, um Staus an Grenzstellen zu vermeiden.
Nummernschild prüfen
E-Vignette ist nummernbezogen – Eingabe sorgfältig kontrollieren.
Offizielle Infos nutzen
Regelupdates auf den BAZG/FOCBS-Seiten verfolgen, v.a. bei Sonderstrecken und Ausnahmen.
FAQ
Gibt es Monats- oder Wochenpässe?
Nein, die Schweizer Vignette ist ein Jahresprodukt mit Gültigkeit von 01.12 bis 31.01 des Folgejahres.
Offizieller Onlinekauf?
Ja, über das Via Portal (www.e-vignette.ch) der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Sind Sticker und E-Vignette gleichwertig?
Ja, beide Produkte haben denselben rechtlichen Status und Preis.
Wie sieht es mit Anhängern aus?
Anhänger bis 3.5 t sind vignettepflichtig; für Zugfahrzeug und Anhänger kann je eine Vignette notwendig sein.
Strafe ohne Vignette?
Offizielle BAZG-Seiten fokussieren auf Regeln, Preis und Gültigkeit. Für konkrete Bussenhöhe amtliche Quellen konsultieren.
Kann die E-Vignette übertragen werden?
Sie ist kennzeichenbezogen und nicht übertragbar; bei Kontrollschildwechsel neue Registrierung nötig.