Autobahnvignette Schweiz · Infoportal

Swiss Vignette Information

🔎 Klarheit zu Preis, Gültigkeit und Pflichten für die Schweizer Autobahnvignette (CHF 40, rund 14 Monate gültig).

Erläuterungen für Sticker- und E-Vignette, Fahrzeugkategorien bis 3.5 t und offizielle Kaufhinweise.

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Preis

CHF 40

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Gültigkeit

01.12 bis 31.01 (+1 Jahr)

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Pflicht

Für Motorfahrzeuge & Anhänger ≤ 3.5 t (nicht LSVA-pflichtig)

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Formate

Sticker & E-Vignette (gleichwertig)

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Kurzüberblick

Preis

CHF 40

Offizieller Tarif (BAZG)

Gültigkeit

ca. 14 Monate

01.12 vor / 31.01 nach Jahr

Formate

Sticker & E-Vignette

Gleichwertig

Pflicht

Fahrzeuge & Anhänger ≤ 3.5 t

Nicht LSVA-pflichtig

Sticker & E-Vignette

Die Schweizer Autobahnvignette existiert als Klebevignette und als E-Vignette. Beide Produkte haben denselben Preis (CHF 40) und sind rechtlich gleichwertig. Die E-Vignette wird beim Kauf auf das Kontrollschild registriert und ist sofort gültig.

  • • Gleiches System, gleiche Gültigkeit (01.12 – 31.01).
  • • Klebevignette: sichtbar an Scheibe; E-Vignette: Nummernschild-gebunden.
  • • Offizieller E-Kauf: Via Portal www.e-vignette.ch (BAZG/FOCBS).

🔐 Betrugshinweis

BAZG warnt vor zunehmenden Falschportalen. Kaufen Sie E-Vignetten nur über offizielle Kanäle und prüfen Sie URL und Zahlungsablauf.

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Preis & Gültigkeit

Preis

CHF 40

Einheitlicher Tarif für Sticker und E-Vignette.

Start

Ab 01.12 Vorjahr

Früherer Kauf ermöglicht durchgehende Nutzung.

Ende

Bis 31.01 Folgejahr

Praktisch rund 14 Monate Gültigkeit.

Wer braucht die Vignette?

Pflichtig sind Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3.5 t, die nicht der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegen. Trailer sind ausdrücklich erwähnt, daher kann für Zugfahrzeug und Anhänger je eine Vignette nötig sein.

  • • Pkw, Lieferwagen bis 3.5 t.
  • • Leichte Anhänger, Wohnwagen (gewichtsspezifisch prüfen).
  • • Fahrzeuge über 3.5 t: LSVA-Regime, nicht Vignette.

🚦 Strecken

Die Vignette gilt für gebührenpflichtige Nationalstraßen/Autobahnen. Regionale Ausnahmen oder Mauttunnels mit separaten Gebühren bleiben unberührt.

Kauf & Kanäle

Offizieller Erwerb über das Via Portal (E-Vignette) oder physisch an Grenzstellen, Postfilialen, Tankstellen und ausgewählten Verkaufsstellen.

E-Vignette

www.e-vignette.ch (BAZG). Gültig ab Kaufzeitpunkt, fahrzeugbezogen.

Sticker

Anbringen innen an der Frontscheibe, an der vorgegebenen Stelle, nicht übertragbar.

Warnung vor Falschportalen

BAZG meldet zunehmende Betrugsfälle. URL, Impressum und Gebühren transparent prüfen.

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Praktische Reisetipps

Früh kaufen

Vor Feiertagen oder Wochenenden frühzeitig erwerben, um Staus an Grenzstellen zu vermeiden.

Nummernschild prüfen

E-Vignette ist nummernbezogen – Eingabe sorgfältig kontrollieren.

Offizielle Infos nutzen

Regelupdates auf den BAZG/FOCBS-Seiten verfolgen, v.a. bei Sonderstrecken und Ausnahmen.

FAQ

Gibt es Monats- oder Wochenpässe?

Nein, die Schweizer Vignette ist ein Jahresprodukt mit Gültigkeit von 01.12 bis 31.01 des Folgejahres.

Offizieller Onlinekauf?

Ja, über das Via Portal (www.e-vignette.ch) der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Sind Sticker und E-Vignette gleichwertig?

Ja, beide Produkte haben denselben rechtlichen Status und Preis.

Wie sieht es mit Anhängern aus?

Anhänger bis 3.5 t sind vignettepflichtig; für Zugfahrzeug und Anhänger kann je eine Vignette notwendig sein.

Strafe ohne Vignette?

Offizielle BAZG-Seiten fokussieren auf Regeln, Preis und Gültigkeit. Für konkrete Bussenhöhe amtliche Quellen konsultieren.

Kann die E-Vignette übertragen werden?

Sie ist kennzeichenbezogen und nicht übertragbar; bei Kontrollschildwechsel neue Registrierung nötig.